Allgemeine Geschaftsbedingungen

Es gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der A.N.V. Anton Nigg Verpackungen GmbH.

1. Geltungsbereich

Mit der Annahme unserer Offerte bzw. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung akzeptieren Sie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind integraler Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und der A.N.V. Anton Nigg Verpackungen GmbH. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Form. Weiter behalten wir uns vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Wir liefern ausschliesslich auf Basis unserer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen u. dgl. unserer Kunden können wir nicht akzeptieren, ausser wir erkennen diese ausdrücklich und schriftlich an.

2. Angebote und Bestellungen

Unsere Angebote und die darin vermerkten Preise sind freibleibend, ausser es ist darin eine Gültigkeitsfrist schriftlich vermerkt. Ihre Aufträge und Bestellungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Einen bestätigten Auftrag können Sie bis zwei Wochen vor Produktionsbeginn gegen Entschädigung des dadurch entstehenden Schadens stornieren. Die Entschädigung beträgt mindestens 15% des Auftragswerts plus die Kosten für bereits beschaffte oder bestellte Werkzeuge und sonstige für Ihren Auftrag erforderliche Ausgangsmaterialien (z.B. Halbfabrikate, Spezialrohstoffe, Rohstoffzusätze u. dgl.). Spätere Stornierungen sind grundsätzlich nicht möglich.

3. Preise

Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise ohne MwSt, ab Werk. Ab einem Bestellwert von CHF 5’000.00 liefern wir innerhalb der Schweiz frei Haus (exkl. LSVA–Zuschlag, Zoll usw.). Die Verzollung bei Lieferungen ins Ausland geht zu Ihren Lasten.

4. Auftrags- und Preisanpassungen

Der Auftrag wird grundsätzlich wie bestätigt ausgeführt. Falls Sie Ihre Bestellung nachträglich ändern möchten, nehmen Sie bitte mit Ihrem Kundenberater Kontakt auf. Wir sind bestrebt, auf allfällige Änderungswünsche so gut als möglich einzugehen, behalten uns aber vor, am bestätigten Auftrag festzuhalten. Im Fall von ihrerseits veranlassten Auftragsänderungen nach Auftragsbestätigung (z.B. Auftrags-, Mengen-, Sujet- oder Druckänderungen, Vorlagenbereinigung bzw. -überarbeitung) oder von durch Sie verursachten Terminverschiebungen (z.B. Lieferung von mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) sind wir in jedem Fall berechtigt, unsere Preise neu zu kalkulieren. Sollte eine von Ihnen gewünschte Auftragsänderung zu einer Reduzierung des Totalumsatzes des Auftrages führen, ist eine Entschädigung des dadurch entstehenden Schadens geschuldet. Die Entschädigung beträgt mindestens 15% des verlorenen Umsatzes plus die Kosten für beschaffte und bestellte Werkzeuge und sonstige für Ihren Auftrag erforderliche Ausgangsmaterialien (z.B. Halbfabrikate, Spezialrohstoffe, Rohstoffzusätze u. dgl.), welche wegen der Auftragsänderung nutzlos werden. Ändern sich zwischen Abgabe eines festen Angebotes oder Auftragsbestätigung und Auftragsbeendigung die massgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere für Material, Energie oder Personal) um mehr als 5%, so sind wir berechtigt, Ihnen diese Steigerung der Gestehungskosten auf mindestens 85% des Auftragswerts weiter zu belasten. Der Nachweis eines höheren Anteils an Gestehungskosten im entsprechenden Auftrag wird vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins in Höhe von 7% fällig.

Gelieferte Waren bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang in unserem Eigentum. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von uns nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurück zu behalten. Ferner sind Sie nicht berechtigt, Ihre Forderungen mit unseren Forderungen zu verrechnen, sofern diese Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Liefertermin

Wir sind an die bekannt gegebenen Liefertermine grundsätzlich nicht gebunden, ausser der Liefertermin wurde von uns ausdrücklich und schriftlich als fester Termin bestätigt. Diesfalls wird die Lieferung auf das bestätigte Datum fällig. Der Verzug tritt durch Ihre schriftliche Mahnung ein. Diese festen Termine gelten nur, wenn Sie uns die für den Auftrag erforderlichen Unterlagen (z.B. Bild-und Textvorlagen) und das «Gut zum Druck» zum vereinbarten Zeitpunkt liefern können.

7. Mehr- und Minderlieferungen

Wir behalten uns aufgrund von fabrikationstechnischen Gründen folgende Mehr- und Minderlieferungen vor: bei Auftragsgrössen bis 500 kg +/- 30%, ab 500 kg +/- 20%. Die Fakturierung basiert auf der tatsächlich gelieferten Menge.

8. Lieferung auf Abruf

Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und unterliegen der Hausse- und Baisse-Klausel. Der vollständige Bezug der Waren hat spätestens 6 Monate nach der ersten Lieferung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist liefern wir Ihnen die nicht bezogene Ware und stellen Ihnen diese in Rechnung.

9. Transport/Verpackung

Der Transport der Ware an Ihren Unternehmenssitz erfolgt auf unsere Gefahr hin (DAP aktuelle Incoterms). Unsere Haftung für Transportschäden ist auf den Warenwert begrenzt. Die Auslieferung an mehrere verschiedene Orte oder an einen anderen Ort als Ihren Unternehmenssitz sowie die Erhöhung der Lieferfrequenz ist gegen Aufpreis möglich und muss ausdrücklich vereinbart werden. Für Spezial- und Eiltransporte werden Sonderzuschläge erhoben. Die Kosten für die Standardverpackung werden von uns getragen. Verpackung nach Ihren speziellen Vorgaben ist gegen Aufpreis möglich. Bei Lieferungen innerhalb der Schweiz werden Paletten ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

10. Abnahmeverzug

Nehmen Sie die Ware nicht am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt ab, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu fakturieren und auf Ihre Rechnung und Gefahr auf Lager zu nehmen oder auswärts zu lagern.

11. Rücknahme von Waren

Die Rücknahme von einwandfreien, individuellen Kunden- Anfertigungen ist ausgeschlossen. Die Rücknahme von bereits gelieferten Standardartikeln ist nach Vereinbarung möglich, wenn das Material und die Verpackung einwandfrei sind und Sie uns die Ware frei Haus liefern. Die Rückvergütung wird im Voraus vereinbart. Ein Abzug von mindestens 25% des Verkaufspreises zur Deckung unserer Unkosten bleibt vorbehalten.

12. Werkzeuge und Druckplatten

Die Kosten für die Herstellung von Werkzeugen und Druck- platten werden zu den vereinbarten Preisen separat in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Anwendungen (z.B. zusätzliche Proofs oder PDF-Dateien) werden zusätzlich verrechnet. Das Eigentum an Druckplatten und Werkzeugen geht nach vollständiger Bezahlung auf Sie über. Wir bewahren besonders für Sie beschaffte Druckplatten – nach besonderer Absprache auch weitere Werkzeuge - auf unsere Kosten und Ihre Gefahr - für 2 Jahre bei uns auf. Nach dieser Frist werden Sie schriftlich kontaktiert. Ohne Ihren Gegenbericht innert 10 Tagen werden wir Ihre Werkzeuge und Druckplatten auf unsere Kosten vernichten. Wir sind berechtigt, abgenutzte Werkzeuge und Druckplatten nach Rückfrage zu erneuern und Ihnen in Rechnung zu stellen.

13. Gewerbliche Schutzrechte

Bei Verwendung von Ihren Mustern und Ihren Druckvorlagen tragen Sie die Verantwortung, dass keine Urheberechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir werden Sie auf uns bekannte Rechte hinweisen. Wir sind jedoch zu eigenen Recherchen nicht verpflichtet. In diesem Zusammenhang haben Sie uns bei allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Entstehen durch die Entwicklung und Durchführung eines Auftrags bei uns gewerbliche Schutzrechte, so werden diese durch den Verkauf des Gegenstandes nicht mit übertragen.

14. Gewährleistungen

Wir sichern Ihnen zu, dass unsere Produkte bei sachgerechter Lagerung eine Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten ab Produktionsdatum aufweisen. Ausgenommen sind Folien mit UV-Schutz, Folien mit Corona Vorbehandlung, Folien mit Antifog-Beschichtung und Anwendungen für den Pharmabereich, für welche

keine Mindesthaltbarkeit zugesichert werden kann. Des Weiteren gewährleisten wir Ihnen, dass die von uns produzierte Ware die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Eigenschaften hat. Ohne eine besondere, schriftliche Zusicherung übernehmen wir keine Gewähr für unerhebliche Minderung

des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware, besondere Farb- oder Folieneigenschaften (wie z.B. Lichtechtheit, Lebensmittelechtheit, Gas- und Wasserdampfdurchlässigkeit, Akalienechtheit, Pharmatauglichkeit, usw.), Farbnuancen, Transparenz, Opazität, Gleitfähigkeit oder antistatische Eigenschaft der Ware. Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Druckunterlagen, die Sie uns liefern. Folgende Standardabweichungen werden als unerhebliche Mängel angesehen und schliessen einen Gewährleistungsanspruch aus:

Sie sind verpflichtet, unsere Waren nach Eingang zu prüfen und uns Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach deren Feststellung zu erheben. In beiden Fällen erlöschen, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle Mängelansprüche 12 Monate nach Gefahrenübergang. Bei berechtigten Mängelrügen steht es uns frei, entweder in angemessener Frist Ersatz zu liefern, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben oder eine entsprechende Preisreduktion zu gewähren. Eine Wandelung des Vertrages ist ausgeschlossen.

15. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

Wir haften nur für Schäden, die wir durch grobes Verschul- den oder Vorsatz verursachen. Eine über den Bestellwert des jeweiligen Auftrags hinausgehende Haftung für direkte und indirekte Schäden (insbes. Mangelfolgeschäden, Verspätungsschäden) ist, vorbehältlich zwingender Gesetzesbestimmungen, ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigten uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Fällt die Behinderung nicht innert eines Monats nach Liefertermin weg, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Quarantäne, Naturereignisse, Schwere Funktionsstörung von unseren Maschinen, behördliche Schliessung und Unverfügbarkeit des Rohstoffes. Wir werden Sie unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt.

17. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien hinsichtlich der vereinbarten Lieferungen und Leistung findet das materielle schweizerische Recht unter Ausschluss des UN– Kaufrechts (CISG) Anwendung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart, der Ort unseres Firmensitzes. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertragsverhältnis, dem diese Lieferung und Leistung zugrunde liegen, ist CH-5000 Aarau (Schweiz). Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.